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Seit dem 1. Juli 2003 dürfen laut EU-Verordnung 2560/2001 Überweisungen innerhalb der Eurpäischen Union nicht teurer sein als innerstaatliche Überweisungen.

Um die Kriterien der EU-Verordnung zu erfüllen, muß eine EU-Überweisung folgende Vorgaben erfüllen:

* Die Empfängerdaten müssen in IBAN und BIC angegeben sein.
* Als Währung ist nur der Euro zulässig. Dies gilt auch für Staaten, die den Euro nicht als Zahlungsmittel eingeführt haben. (Ausnahme: Überweisungen von und nach Schweden können wahlweise in Schwedischen Kronen vorgenommen werden.)
* Der Betrag darf 50.000 EUR nicht überschreiten.
* Die Spesen müssen zwischen Empfänger und Auftraggeber geteilt werden.

Seit 2005 sind auch die EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) der EU-Preisverordnung beigetreten, so dass Überweisungen, die die Bedingungen der Verordnung erfüllen, ebenfalls wie EU-Standardüberweisungen bepreist werden.

In Deutschland müssen Zahlungen über 12.500 EUR der Bundesbank für die Außenwirtschaftsstatistik gemeldet werden; bis Ende 2005 war 12.500 EUR auch der Höchstbetrag für eine EU-Überweisung. Seit 01.01.2006 gilt nun auch in Deutschland die Höchstgrenze von 50.000 Euro. Wer also einen größeren Betrag ins Ausland transferieren möchte, sollte diesen Betrag ggf. auf mehrere Einzelüberweisungen aufteilen, um damit Kosten zu sparen.

Die Dauer einer EU-Überweisung beträgt in der Regel 3-5 Banktage.

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